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Bock-VSP 

Wilfried Bock
Am Felsenkeller 76
31867 Lauenau


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Telefon: +49 5043 416 86 69

 

E-Mail: Bock-VSP@t-online.de

 

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verkehrssicherheitsprogramme


Jeder Teilnehmer muss im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein und auf
Verlangen den entsprechenden Führerschein vorweisen. An praktischen
Fahrtrainings kann nur teilnehmen, wer voll fahrtüchtig ist. Jede Beeinträchtigung der
Fahrtüchtigkeit, insbesondere durch Alkohol oder Medikamente, führt zum
Ausschluss vom Training. Das Fahrzeug des Teilnehmers muss ordnungsgemäß
zugelassen und versichert sein, sowie sich in einem verkehrssicheren und
vorschriftsmäßigen Zustand befinden. Fahrzeuge mit Kurzzeit- oder
Händlerkennzeichen können nicht teilnehmen!
Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Weisungen des Seminarleiters zu befolgen. Bei
wiederholten groben Verstößen gegen die Anordnungen des Seminarleiters kann
dieser den Teilnehmer vom Training ausschließen. Ein Anspruch auf Rückzahlung
der Teilnehmergebühr besteht in einem solchen Fall nicht.
Der Veranstalter oder der Trainer kann das Training absagen, auf einen anderen
Zeitpunkt verlegen oder abbrechen, wenn ein wichtiger Grund hierfür vorliegt. Bei
einer Absage oder Verlegung auf einen anderen Zeitpunkt kann der Teilnehmer eine
von ihm bereits entrichtete Teilnehmergebühr zurückverlangen.
Die Haftung des Veranstalters für von ihm oder seinen Beauftragten verschuldete
Schäden beschränkt sich, außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeitauf
5.000.000,-- € pauschal für Personen- und Sachschäden, bei Personenschäden
höchstens 1.500.000,-- €, auf 100.000,-- € für Vermögensschäden und für alle
Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres auf den doppelten Betrag dieser
Deckungssummen. Die Teilnehmer verzichten - außer in Fällen von Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit - gegenseitig auf Ersatz etwaiger Unfallschäden, soweit diese
nicht durch irgendeine Versicherungsleistung auszugleichen sind. Während des
Trainings dürfen sich aus Versicherungsgründen ausschließlich gemeldete
Teilnehmer auf dem Gelände der Trainingsanlage aufhalten.
Bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl (mind. 8 Personen) behalten wir uns eine
Absage des Trainings vor. Ein etwaiger Rücktritt von einer verbindlichen Anmeldung
entbindet nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der Kursgebühr.
Bei Absage oder Nichterscheinen des Teilnehmers gelten folgende Regeln:
Eine Stornierung mehr als 30Tage vor Trainingsbeginn ist kostenfrei; innerhalb von
29 bis 15 Tagen vor Trainingsbeginn werden 50% der Kursgebühr in Rechnung
gestellt. Bei Stornierung innerhalb von 14 Tagen und bei nicht erfolgter Absage wird
die gesamte Kursgebühr in Rechnung gestellt. Die Nennung einer Ersatzperson ist
jederzeit, auch kurzfristig möglich.


Haftungsbeschränkung für Verkehrssicherheitsprogramme


Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die
alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von
ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden,
soweit keine Haftungsbeschränkung vereinbart wird.
Hiermit verzichte ich auf Ansprüche für jede Art von Schäden, die mir im
Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, gegenüber
- dem Veranstalter, deren Beauftragten und Helfern
- den Fahrern, Haltern und Fahrzeugeigentümern, die an der Veranstaltung
teilnehmen
- Behörden und irgendwelchen anderen Personen, die mit der Organisation in
Verbindung stehen soweit der Unfall oder Schaden nicht auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beruht. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit Schäden durch
irgendeine Versicherungsleistung auszugleichen sind. Unfälle sind unverzüglich dem
Trainer zu melden.
Diese Vereinbarung wird mit Abgab der Anmeldung an den Veranstalter allen
Beteiligten gegenüber wirksam.
Zusätzlich, falls Teilnehmer und Fahrzeughalter nicht identisch sind ist eine
Einverständniserklärung des Halters mit folgendem Wortlaut vorzulegen:
Ich bin mit der Beteiligung des unten näher bezeichneten Fahrzeugs an der oben
genannten Veranstaltung einverstanden und verzichte auf Ansprüche für Schäden,
die mir im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, gegenüber dem oben
aufgeführten Personenkreis.


Fotos und Filmmaterial


Die Teilnehmer/Auftraggeber erklären ihr Einverständnis, dass der Veranstalter
Foto-, Ton- und Filmaufnahmen von Veranstaltungen aufzeichnet. Der Veranstalter
ist berechtigt, unentgeltlich über dieses Material zu verfügen, insbesondere dieses zu
Werbezwecken zu verwenden.